Im Rahmen der Modifikation der Hartz IV Regelsätze hat die Bundesregierung Sachleistungen zur Lernförderung und sozialen Integration in Form eines Bildungspakets geschnürt. Die Schulen müssen im Rahmen des Antragsverfahrens der Jobcenter Stellung nehmen zum Förderbedarf des Kindes. Dazu ist ein Formblatt vom Antragssteller auszufüllen und der Schule zur Bearbeitung weiter zu reichen. Sie erhalten das Formular über diesen Link bzw. Sie finden es unter "Für Eltern>Formulare".